Bundestag begrenzt sich auf 630 Mandate – Zanda Martens MdB begrüßt Wahlrechtsreform.

Bild: Iris Hansen

Düsseldorf, 17.03.2023. Am heutigen Freitag hat der Bundestag beschlossen, die Zahl seiner Mandate dauerhaft auf 630 zu begrenzen. Schon seit mehreren Legislaturperioden hatte der Bundestag versucht, sich auf eine Bundestagswahlreform zu einigen und das Parlament auf exakt die Größe zu beschränken, die das Bundeswahlgesetz vorsieht. Dr. Zanda Martens, seit dieser Legislaturperiode Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete (SPD), betrachtet die Reform als überfällig.

Einmalige Gelegenheit ohne Union genutzt

„Die Ampelkoalition hat die einmalige Gelegenheit genutzt, es ohne die Zustimmung der Union zu schaffen. Wir haben ein Gesetz beschlossen, wonach künftig keine Überhangmandate mehr möglich und dadurch keine Ausgleichsmandate mehr nötig sein werden.“, so Martens. „Ein Direktmandat im Wahlkreis wird nur dann zugeteilt, wenn es vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Es werden zukünftig also nur noch die Sitze vergeben, die durch die Parteien qua Listenwahl errungen werden.“

Aus Pflicht eine Chance gemacht: Selbstbegrenzung durchgesetzt

Dass die Verabschiedung nun erfolgreich war, freut Martens: „Teilweise zweifelten wegen des jahrelangen Prozesses Teile der Öffentlichkeit und der Medien, dass die Politik das schafft – immerhin geht es hier um Machtverzicht und Selbstbegrenzung.“ Dieses Vorurteil sei bislang auch tatsächlich bestätigt worden, denn die Reform wurde aus einzelnen Parteiinteressen von Bundestag zu Bundestag immer wieder verschoben. „Damit ist jetzt zum Glück Schluss, der jetzige Bundestag hat die Pflicht geerbt und wir machen eine Chance daraus.“

Grundproblem bei der Wurzel gepackt: Überhangs- und Ausgleichsmandate

Das bisherige Grundproblem waren genau die zusätzlichen Überhangmandate, die mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten zu kompensieren waren. Das Nebeneinander von Listenwahl und Direktwahl in den Wahlkreisen sowie die abnehmende Stärke der großen Parteien führten immer stärker dazu, dass die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreismandate die der Sitze überstieg, die der betreffenden Partei nach Zweitstimmen zustand.

Das zahlte sich besonders oft und stark bei der CSU in Bayern ein und bei der CDU. „Das erklärt vielleicht, warum es uns in Zeiten, in denen CDU/CSU an der Regierung war, nie gelang, eine Wahlrechtsreform zu beschließen, die genau dieses Grundproblem bei der Wurzel packt“, so Martens.

Bestes Rezept: Vier Jahre lang um die Wählerstimmen kämpfen!

Eine Frage scheint Zanda Martens nach wie vor völlig fehl am Platz: „Könnte ich als Abgeordnete im Bundestag arbeiten, wenn es diese Reform bei der letzten Bundestagswahl schon gegeben hätte? Oder schaffen es meine Wähler:innen bei der nächsten Wahl wieder, mich in den Bundestag zu entsenden?“ Zu dieser Frage hatte sie bereits vor der Abstimmung die Antwort: Heute wisse niemand, wie das nächste Wahlergebnis ausfallen werde. Doch auch nach dieser Wahlreform werde weiterhin der Grundsatz gelten: Je mehr Stimmen Parteien und Kandidierende bekommen, desto mehr Sitze gewinnen sie. „Also das beste Rezept, um wieder reinzukommen, ist sich nicht auszuruhen, sondern vier Jahre lang für bessere Wahlergebnisse zu kämpfen. Das hilft immer!“, ist sich die Abgeordnete sicher.

 

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