Die Strom- und Gaspreisbremse tritt in Kraft Zanda Martens MdB: „Jetzt sind die Vermieter am Zug!“

Bild: Iris Hansen

28.2.2023, Berlin. Am heutigen Mittwoch tritt die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Während einige Verbraucherinnen und Verbraucher die Entlastungsbeträge direkt von ihrem Energieversorger erhalten, sind insbesondere Mieterinnen und Mieter auf eine schnelle Weitergabe durch ihre Vermieter angewiesen. Zanda Martens, die Mietrechtsexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, war am Gesetz zur Gas- und Wärmepreispreisbremse direkt beteiligt: „Bis zum 15. Februar mussten die Energielieferanten ihren Kunden mitteilen, mit welchen Entlastungen sie dank der Preisbremsen rechnen können. Damit liegen den Vermietern seit zwei Wochen die notwendigen Informationen vor, um die Rabatte ohne Verzug an ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben.“

„Die SPD hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Vermieter kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Entlastungen an den Mieter weiterzugeben, sobald er die Information von seinem Versorger erhalten hat und ohne dass der Mieter selbst aktiv werden und die Entlastung einfordern muss“, so Martens weiter. „Vermieter, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise bereits im letzten Jahr die Vorauszahlungen erhöht haben, müssen die Abschläge jetzt deshalb unverzüglich anpassen und neu berechnen“

 

 

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