„Mit zinslosen Krediten der Flugreisenden muss Schluss sein!“

Fluggesellschaften haben sich an Recht und Gesetz zu halten Zanda Martens hält daher fest: „Wir haben kein Problem mit Fluggastrechten, wir haben ein Problem mit ihrer Durchsetzung. Die muss auf den Prüfstand! Der Bundesverkehrsminister muss den Fluggesellschaften auch unabhängig von der Initiative klarmachen, dass es hierbei nicht um Kulanz geht: Es geht um Recht und Gesetz, woran auch sie sich gegenüber den Fluggästen zu halten haben, damit nicht auch noch unsere Gerichte überlastet werden.“

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Zanda Martens MdB unterstützt Abschaffung der Vorkasse für Airlines und Reiseveranstalter

Düsseldorf, 24.08.2022. Verbraucherschützer haben das Vorkasse-Prinzip für Flugtickets schon lange kritisiert, die Bundesverbraucherschutzministerin hat das Problem ebenso erkannt. Nun kommt Unterstützung auch aus den Bundesländern: Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrer Bundesratsinitiative das Vorkasse-Prinzip abschaffen. Die Bundestagsabgeordnete Zanda Martens (SPD), Berichterstatterin für Fluggastrechte im Rechtsausschuss, begrüßt diese Initiative: „Ich hoffe, dass die niedersächsische Initiative der SPD und CDU eine Mehrheit im Bundesrat hat, damit wir im Bundestag das nationale Recht ändern und auf eine entsprechende Regelung auch auf europäischer und internationaler Ebene hinwirken können.“

Monatelang zinsloses Darlehen der Kunden

Martens hatte sich zuvor bereits öffentlich dafür ausgesprochen, dass die heute praktizierte Vorkasse über den gesamten Betrag einer Flugreise abgeschafft gehört: „Es kann nicht sein, dass die Fluggäste bereits bei der Buchung den vollen Ticketpreis bezahlen. So gewähren sie den Airlines teils monatelang zinslose Darlehen, umgekehrt können sie aber zu oft nur umständlich die Rückzahlung der Airlines erzwingen – obwohl sie ihnen europarechtlich doch zusteht“, so die promovierte Juristin. „Damit muss Schluss sein!“

Geld schlimmstenfalls weg

Die stark gestiegene Zahl der Fluggastbeschwerden zeige, dass es oft nicht klappe mit den Entschädigungen: „Da die Fälle sich häufen, fällt jetzt richtig auf, dass die Fluggäste nur sehr aufwendig, kompliziert und sehr langsam zu ihrem Recht kommen. Das ist nicht nur ärgerlich, im Fall einer Insolvenz der Fluggesellschaft ist das Geld in der Regel nicht gesichert und schlimmstenfalls ganz weg.“, so Martens weiter. Das liege nicht an der Rechtslage: „Die EU-Verordnung über die Fluggastrechte ist hier klar und eindeutig – tritt eine Verspätung oder Annullierung ein, muss es eine pauschalierte Zahlung der Airline an alle betroffenen Fluggäste geben. Es kommt nur auf die Distanz des gebuchten Fluges und die Dauer der Verspätung bzw. die Annullierung des Fluges an.“

Fluggesellschaften haben sich an Recht und Gesetz zu halten

Zanda Martens hält daher fest: „Wir haben kein Problem mit Fluggastrechten, wir haben ein Problem mit ihrer Durchsetzung. Die muss auf den Prüfstand! Der Bundesverkehrsminister muss den Fluggesellschaften auch unabhängig von der Initiative klarmachen, dass es hierbei nicht um Kulanz geht: Es geht um Recht und Gesetz, woran auch sie sich gegenüber den Fluggästen zu halten haben, damit nicht auch noch unsere Gerichte überlastet werden.“

 

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